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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Croove GmbH

1 Einleitung

Die Croove GmbH, Rupprechtstr. 25, 80636 München (nachfolgend Croove genannt) betreibt die Online Plattform Croove zur Nutzung via Internet und mobiler Applikation. Croove ist eine Vermittlungsplattform über die Kraftfahrzeuge von registrierten Nutzern (Vermietern) zur Anmietung angeboten und durch registrierte Nutzer (Mieter) angemietet werden können.

1.1 Begrifflichkeiten

Fahrzeug – ein Fahrzeug, mit einem Gewicht < 3,5t, mit 4 Rädern, das legal bis zu 9 Personen transportieren kann und eine maximale Ladekapazität von 13m³ hat. Wohnmobile sind nicht erlaubt.

Vermieter – natürliche Person, die gewillt und rechtlich in der Lage ist, ein Fahrzeug ohne Fahrer zu vermieten.

Mieter – natürliche Person, die gewillt und rechtlich in der Lage ist, ein Fahrzeug für einen begrenzten Zeitraum zu mieten.

Nutzer – natürliche Person, die die Homepage, mobile Applikation oder andere Croove Dienstleistungen nutzt, insbesondere einschließlich Vermieter und Mieter.

2 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Nutzungsbedingungen")

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") gelten für die Nutzung von Croove via Internet und mobiler Applikationen und regeln die Bedingungen für den Zugriff und die Nutzung der Dienstleistungen durch die Nutzer. Für die Anmietung von Fahrzeugen gelten die Bedingungen des zwischen dem Vermieter und dem Mieter geschlossenen Mietvertrags.

3 Registrierung für Croove

Die Registrierung eines Croove-Kontos erfolgt durch Absenden des elektronischen Registrierungsformulars mit Einwilligung in diese Nutzungsbedingungen durch den Nutzer, einer anschließenden E-Mail durch die Croove GmbH mit einer Aufforderung, über den eingefügten Bestätigungslink die Registrierung abzuschließen. Croove stellt einem Nutzer ein Konto („Croove -Konto“) bereit unter Vergabe von Nutzerkennung („Croove -Kennung“) mit Croove-Passwort und der Möglichkeit zur Anmeldung für die Bezahlfunktion von Croove. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

Der Nutzer muss ein Mindestalter von 21 Jahren aufweisen.

3.1 Croove-Konto und Croove-Kennung

Der Nutzer ist verpflichtet, für sein Croove-Konto seinen Namen, seine Anschrift, seine Mobilnummer, unter der er erreichbar ist, und seine E-Mail Adresse und weitere benötigte, durch Eingabemasken abgefragte Daten vollständig richtig anzugeben. Für die Bezahlfunktion von Croove gilt zusätzlich Ziffer 3.4. Die Croove GmbH behält sich vor, die die Eröffnung eines Croove-Kontos für einen Nutzer abzulehnen, insbesondere falls berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.

Der Nutzer wird seine Zugangsdaten (Croove-Kennung, Croove-Passwort) geheim halten und Dritten keinen Zugang zu Croove mit diesen Zugangsdaten oder eine sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten ermöglichen. Jede Nutzung von Croove mit Zugangsdaten des Nutzers und jede sonstige Verwendung seiner Zugangsdaten wird dem Nutzer zugerechnet.

Der Nutzer ist stets verpflichtet, von ihm im Croove-Konto hinterlegte Daten auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für Name, Adresse, E-Mail Adresse, Mobilfunknummer sowie bei Nutzung der Bezahlfunktion von Croove auch für die Zahlungsinformationen.

Ein Croove-Konto bietet auch Anzeigemöglichkeiten für aktuell oder früher über Croove bestellte, abgerechnete oder bezahlte An- oder Vermietungen von Fahrzeugen.

Die Croove GmbH kann das Croove-Konto und die Croove-Kennung des Nutzers sperren

  1. bei Angabe unrichtiger Daten des Nutzers oder
  2. wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten im Croove-Konto des Nutzers nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail Adresse oder Mobilfunknummer veraltet) oder
  3. bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, außer er ist dem Nutzer nicht zuzurechnen oder nur unwesentlich, oder
  4. wenn berechtigter Grund für die Annahme besteht, dass der Nutzer sich nicht vertragsgemäß verhalten wird.

Ein Nutzer kann sein Croove-Konto für die weitere Nutzung von Croove und der Croove- Kennung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Schriftform oder durch elektronische Erklärung in Textform an [email protected] kündigen. Croove kann das Croove- Konto für die weitere Nutzung von Croove und der Croove-Kennung mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Eine Kündigung des Croove-Kontos hat keinen Einfluss auf bestehende Mobilitätsverträge und bereits erfolgte Verwendungen der Croove-Kennung sowie deren Abwicklung. Für Kündigungen und Stornierungen eines Fahrzeugmietvertrags gelten die Vereinbarungen zwischen Nutzer und Anbieter. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Croove kann insbesondere fristlos kündigen, wenn ein Nutzer mit zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist oder seine Zahlungen allgemein einstellt.

3.2 Voraussetzungen und Pflichten für Vermieter

Der registrierte Nutzer kann sein Kraftfahrzeug auf Croove zur Vermietung anbieten. In diesem Fall gelten zusätzlich nachfolgende Anforderungen:

  • Der Vermieter darf nur Fahrzeuge zur Miete anbieten, die auf den Vermieter zugelassen sind und während der Dauer der Vermietung auch bleiben oder für deren Vermietung er eine ausdrückliche Erlaubnis in Form einer Vollmacht des Eigentümers vorlegen kann. Die Bevollmächtigung ist nur möglich, wenn zwischen Eigentümer und Vermieter ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades besteht (Eltern, Kinder).
  • Der Vermieter darf nur Fahrzeuge zur Miete anbieten, die in Deutschland zugelassen sind.
  • Falls der Vermieter das Fahrzeug im Rahmen eines Leasingvertrags besitzt, muss er vor dem Einstellen seines Fahrzeugs auf Croove mit dem Leasinggeber die Zulässigkeit der Teilnehme seines Fahrzeugs an einem Carsharing Programm geklärt und die Erlaubnis zur Teilnahme daran vorliegen haben.
  • Der Vermieter darf nur Fahrzeuge zur Miete anbieten, welche zum Zeitpunkt des Einstellens des Fahrzeugs und zu jedem Zeitpunkt, während das Fahrzeug auf Croove zur Anmietung angeboten wird, eine Hauptuntersuchung erfolgreich abgeschlossen haben und deren nächste Hauptuntersuchung in frühestens 2 Monaten fällig ist.
  • Der Vermieter darf nur Fahrzeuge zur Miete anbieten, die zum Zeitpunkt des Einstellens des Fahrzeugs und zu jedem Zeitpunkt, während das Fahrzeug auf Croove zur Anmietung angeboten wird, versichert sind (mindestens Haftpflicht, Versicherungsverträge vom Typ „Ruheversicherung" oder „Garagenversicherung" sind nicht ausreichend). Darüber hinaus darf der bestehende Versicherungsvertrag keine Klausel enthalten, die eine Weitergabe des Fahrzeugs untersagt, auch wenn für diese Weitergabe ein separater Versicherungsschutz besteht.
  • Der Vermieter darf in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und Bestimmungen nur Fahrzeuge zur Miete anbieten, bei denen die vom Hersteller empfohlenen und gesetzlich erforderlichen Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind und deren Sicherheitsausstattung sich nach seiner Kenntnis in makellosem Zustand befindet. Dies gilt insbesondere für den Zustand der sicherheitsrelevanten Teile wie z. Bsp. der Reifen, der Bremsen, der Scheinwerfer, der Bremslichter, der Lenkvorrichtung und der Sicherheitsgurte. Weiterhin müssen alle gesetzlich erforderlichen Sicherheitsausrüstungsgegenstände und Merkmale vorhanden sein.
  • Der Vermieter darf nur Fahrzeuge zur Miete anbieten, welche zum Zeitpunkt des Einstellens des Fahrzeugs und zu jedem Zeitpunkt, während das Fahrzeug auf Croove zur Anmietung angeboten wird die routinemäßigen Inspektionen erfolgreich durchlaufen haben. Fahrzeuge, die einer Folgeinspektion bedürfen, werden für eine Vermietung nicht als sicher genug angesehen und sind daher nicht erlaubt, über Croove vermietet zu werden, auch wenn sie im Straßenverkehr erlaubt sind.
  • Sofern das zu vermietende Fahrzeug über Funktionen zur Geopositionsbestimmung (z.B. die Möglichkeit eines Live Trackings) verfügt, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter vor der Buchung des Fahrzeuges hierüber aufzuklären. Eine Nutzung dieser Funktionen durch den Vermieter während der laufenden Miete ist untersagt.
  • Im Winter (November bis April) muss das Fahrzeug mit wintertauglicher Bereifung ausgestattet sein.
  • Der Vermieter darf nur Fahrzeuge zur Miete anbieten, für die er mindestens zwei Schlüssel in Besitz hat, die es erlauben, das Fahrzeug zu öffnen und den Motor zu starten.
  • Der Vermieter darf in seiner Fahrzeugbeschreibung nur wahre, exakte, vollständige und aktuelle Angaben aufnehmen.
  • Es dürfen keine Beschwerden von anderen Nutzern oder von Croove gegen den Vermieter vorliegen.
  • Eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeugs über Croove ist nicht zulässig.
  • Über die Croove Plattform dürfen keine Fahrzeuge zwischen zwei Nutzern vermietet werden, die in enger Verwandtschaft zueinander stehen (Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Enkel, etc.) oder einem gemeinsamen Haushalt angehören.

3.3 Voraussetzungen und Pflichten für Mieter

Der registrierte Nutzer (Mieter) kann über Croove ein Fahrzeug zur Anmietung vermittelt erhalten. In diesem Fall gelten für ihn zusätzliche nachfolgende Anforderungen:

  • Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Der Mieter muss mindestens seit zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein
  • Der Mieter muss über eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis verfügen, der von einem Mitgliedsstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz ausgestellt worden ist. Eine nicht von einem dieser Staaten ausgestellte Fahrerlaubnis muss ohne weitere theoretische oder praktische Fahrprüfung umgeschrieben werden können oder nach Erfüllung der Auflagen umgeschrieben sein.
  • Es dürfen keine Beschwerden von anderen Nutzern oder von Croove gegen den Mieter vorliegen.
  • Es darf zum Zeitpunkt der Anmietung und während der Nutzung des Fahrzeugs keine medizinische Fahruntüchtigkeit des Mieters bestehen.
  • Der Mieter darf das gemietete Fahrzeug nicht Dritten überlassen.
  • Der Mieter muss eine Bezahlmethode hinterlegt haben (s. 3.4)
  • Über die Croove Plattform dürfen keine Fahrzeuge zwischen zwei Nutzern vermietet werden, die in enger Verwandtschaft zueinander stehen (Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Enkel, etc.) oder die einem gemeinsamen Haushalt angehören.

3.4 Bezahlfunktion von Croove

Für die Nutzung der Bezahlfunktionen von Croove muss der Nutzer seine Croove-Kennung für das Bezahlsystem anmelden und dabei seine Zahlungsinformationen in seinem Croove-Konto speichern. Der Nutzer muss Zahlungsinformationen zutreffend angeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisieren. Die Croove GmbH kann vom Nutzer angegebene Zahlungsmittel ablehnen. Mobilitätsleistungen über Croove können nur mit bestimmten Zahlungsmitteln bezahlt werden.

Der Nutzer kann die Croove Bezahlfunktionen durch Löschung der Zahlungsinformationen deaktivieren. Die Croove GmbH kann die Croove Bezahlfunktion aus erheblichen Gründen sperren, insbesondere bei Unregelmäßigkeiten (etwa Zahlungsverzug oder -ausfall) oder negativer Bonitätsprüfung. Eine Sperrung des Croove-Kontos des Nutzers sperrt auch die Bezahlfunktion. Vor einer Deaktivierung oder Sperrung des Nutzers autorisierte Zahlungen bleiben davon unberührt.

Näheres zum Bezahlvorgang regelt 6.3.

Gebühren für Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung der Bezahlfunktion von Croove sind in der aktuellen Gebührenordnung der Croove GmbH festgelegt.

4 Croove Dienstleistungen

4.1 Fahrzeugmietvertrag und relevante Rechte und Pflichten

4.1.1 Mietvertragabschluß

Nutzer können sich bei Croove verfügbare Angebote über Fahrzeugmieten anzeigen lassen. Croove greift dabei auf von Vermietern und Mietern zur Verfügung gestellt Daten zurück. Croove überprüft die konkreten Daten nicht und übernimmt für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewährleistung. Mieter können auswählen, welches angezeigte Fahrzeug sie vom jeweiligen Vermieter verbindlich kostenpflichtig mieten möchten (Reservierungsanfrage). Eine Reservierungsanfrage ist ein Angebot des Mieters über einen Mietvertrag mit dem jeweiligen Vermieter. Die Croove GmbH kann eine Reservierungsanfrage weiterleiten ohne dazu verpflichtet zu sein.

Ein Mietvertrag kommt zwischen Mieter und Vermieter zustande, wenn der Vermieter die Reservierungsanfrage verbindlich annimmt. Damit erklärt sich der Vermieter mit den Mietbedingungen dieser Geschäftsbedingungen und dem Mietvertrag einverstanden. Die Croove GmbH ist an dem Fahrzeug-Mietvertrag nicht beteiligt. Über die Annahme der Reservierungsanfrage und damit dem Abschluss des Mietvertrags wird der Mieter per E-Mail, die alle Einzelheiten des geschlossenen Mietvertrags beinhaltet, informiert.

Zum Zeitpunkt der ersten Mietanfrage erhält der Nutzer zusätzlich eine SMS mit einer Eingabeaufforderung zur Bestätigung seiner Telefonnummer.

Die Nutzer sind verpflichtet, die von Croove vorgegebenen Bestimmungen zum Mietvertrag zu nutzen. Nur dann können die von Croove angebotenen Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Abweichende Bestimmungen sind nicht zulässig, soweit sich aus diesen Bedingungen nicht etwas anderes ergibt. Insbesondere besteht die Gefahr des Verlusts des Versicherungsschutzes (s. 4.2).

Mit der verbindlichen Annahme der Reservierungsanfrage wird eine Anzahlung von 100% des Mietpreises beim Mieter fällig, die unmittelbar über das angegebene Zahlungsmittel einzogen wird.

Lehnt der Vermieter die Reservierungsanfrage ab, wird der Mieter ebenfalls darüber informiert. Die verbindliche Reservierungsanfrage besteht damit nicht mehr. Bis zur Annahme oder Ablehnung der Reservierungsanfrage kann die Anfrage vom Mieter jederzeit zurückgezogen werden. Sie ist damit verfallen.

Mieter können mehrere Fahrzeuge gleichzeitig anfragen. Sobald einer der angefragten Vermieter die Reservierungsanfrage bestätigt hat, verfallen die anderen Reservierungsanfragen automatisch.

Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist Anfrage seitens Mieter und/oder Vermieter über den Croove Kundenservice möglich.

Mit Abschluss des Mietvertrags ermöglich Croove die Kontaktaufnahme von und zwischen Mieter und Vermieter über die Plattform.

4.1.2 Stornierung

Ein Mietvertrag kann vor Mietbeginn grundsätzlich storniert werden. Hierfür können nach der Maßgabe der Gebührenordnung Gebühren und Entschädigungspauschalen anfallen. Das genaue Verfahren sowie Gebühren und Entschädigungspauschalen sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

4.1.3 Übergabe

Bei der Fahrzeugübergabe sind Mieter und Vermieter verpflichtet, das dem Vermieter auf der Croove Plattform bereitgestellte digitale Übergabeprotokoll (nachfolgend "Übergabeprotokoll (Mietbeginn)") vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

Das Übergabeprotokoll (Mietbeginn) wird gemeinsam vom Mieter und Vermieter auf der App des Vermieters ausgefüllt. Unter anderem sind darin die folgenden Angaben zu machen und Dokumente zu prüfen:

  1. Der Vermieter überprüft die Identität des Mieters anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  2. Der Mieter überprüft die Identität des Vermieters anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  3. Der Vermieter überprüft, ob der Mieter im Besitz einer für das Führen des angemieteten Fahrzeugs erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
  4. Der Mieter überprüft die Fahrzeugregistrierung anhand des Fahrzeugscheins und Nummernschilds des zu mietenden Fahrzeugs, inklusive gültiger Hauptuntersuchung bis zum Ende des Mietzeitraums.
  5. Die Nutzer überprüfen den Zustand des Fahrzeugs (insb. auf Schäden und Verschmutzung) sowie das Vorhandensein der notwendigen Sicherheitsausrüstung (insb. Warnweste und Warndreieck).
  6. Die Nutzer überprüfen den Kilometerstand sowie den Tankfüllstand des Fahrzeugs.
  7. Die Nutzer prüfen alle weiteren Angaben oder Dokumente ausweislich des Übergabeprotokolls (Mietbeginn).

Bei Zweifel oder Unstimmigkeiten, die sich bei den Prüfungen gem. der Punkte a) bis d) ergeben, oder bei sonstigen Unstimmigkeiten hinsichtlich des Übergabeprotokolls ist der Croove Kundenservice zu informieren und die Fahrzeugmiete kann kostenfrei storniert werden. Geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet.

Nach Ausfüllen und Absenden des Übergabeprotokolls(Mietbeginn) über die App des Vermieters erhält der Mieter eine SMS mit einem 4-stelligen PIN an die angegebene Mobiltelefonnummer. Diesen gibt er zur Bestätigung des Inhalts des Übergabeprotokolls in die App des Vermieters.

Der Vermieter ist berechtigt, sich bei der Übergabe des Fahrzeugs vertreten zu lassen. Die Vertretung muss dem Mieter mit angemessener Frist vor der Fahrzeugübergabe mitgeteilt werden.

Im Fall einer Abnahme oder Übergabe des Fahrzeugs durch einen vom Mieter oder Vermieter über die Croove Plattform bestellten Valet, erfolgen die Überprüfungen, Feststellungen und Bestätigungen durch den Valet im Namen des den Valet bestellenden Mieters oder Vermieters. Das Übergabeprotokoll(Mietbeginn) und/oder Übergabeprotokoll(Mietende) wird in Papierform ausgefüllt. Sollte der Valet durch den Mieter bestellt worden sein, so führt der Valet die oben genannten Prüfungsschritte beim Vermieter durch. Croove steht dabei dafür ein, dass die Schritte a) und c) durch den Valet durchgeführten werden und das Fahrzeug nur dann an den Mieter übergeben wird, wenn hierbei keine Zweifel oder Unstimmigkeiten vorliegen.

4.1.4 Pflichten des Mieters während der Miete

Der Mieter haftet für jeden Schaden, der ab der Fahrzeugübergabe zur Fahrzeugrückgabe auftritt. Das umfasst auch Verkehrsverstöße und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Der Mieter verpflichtet sich hinsichtlich des gemieteten Fahrzeugs äußerste Sorgfalt anzuwenden und es im gleichen Zustand zurückzugeben, wie er es in Empfang genommen hat. Insbesondere ist dem Mieter untersagt, das über Croove angemietete Fahrzeug,

  • einem Dritten zur Fahrt zu überlassen oder die Überlassung zu ermöglichen,
  • außerhalb der Staaten Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien und Tschechische Republik zu bewegen
  • zum Abschleppen anderer Fahrzeuge zu verwenden,
  • auf Rennstrecken zu fahren, selbst wenn diese dem öffentlichen Verkehr zugänglich sind (z. Bsp. Touristen-Fahrten auf der Nordschleife) oder
  • an Wettbewerben jeglicher Art damit teilzunehmen,
  • gewerblich zu nutzen, insbesondere Personen zu befördern oder Gegenstände zu transportieren oder
  • durch Anbauten oder sonstige Maßnahmen zu verändern.

4.1.5 Rückgabe

Am Ende der Mietzeit übergibt der Mieter dem Vermieter das Fahrzeug im gleichen (oder besseren) Zustand wie zu Beginn der Mietzeit. Der Mieter verpflichtet sich zudem, denOrt und Zeitpunkt der mit dem Vermieter vereinbarten Rückgabe einzuhalten. Abweichungen davon sowie etwaige Folgen sind in 4.1.7 beschrieben.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs bestätigen der Mieter und der Vermieter den Zustand des Fahrzeugs mittels des von Croove über die App des Vermieters zur Verfügung gestellten Übergabeprotokolls (Mietende). Nach Ausfüllen und Absenden des Übergabeprotokolls (Mietende) über die App des Vermieters erhält der Mieter eine SMS mit einem 4-stelligen PIN. Diesen gibt er zur Bestätigung des Inhalts des Übergabeprotokolls in die App des Vermieters ein. Nicht ausgefüllte Angaben im Übergabeprotokoll können zu einem späteren Zeitpunkt nicht einseitig nachgefordert werden. Falls keine Einigung zu den Angaben im Übergabeprotokoll(Mietende) erzielt werden kann, ist der Croove Kundenservice zu kontaktieren.

4.1.6 Verspätung

Mieter und Vermieter sollen die vereinbarten Zeiten genau beachten. Je nach Fall sind Verspätungen zwischen einer halben Stunde und Stunde im Rahmen der Croove-Community zu tolerieren. Für darüber hinausgehende Verspätungen werden nach Maßgabe der Gebührenordnung entsprechende Gebühren und Entschädigungspauschalen erhoben. Die Gebühren und Entschädigungspauschalen werden nur erhoben, wenn sich eine der beiden Parteien (Mieter oder Vermieter) diesbezüglich mit dem Croove Kundenservice in Kontakt setzt. Das genaue Verfahren sowie Gebühren und Entschädigungspauschalen sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

4.1.7 Abweichungen des Fahrzeugzustands zwischen Mietbeginn und Mietende

Bei missbräuchliche oder zweckentfremdende Nutzung des Fahrzeugs werden zusätzliche Gebühren und Entschädigungspauschalen nach Maßgabe der Gebührenordnung erhoben. Croove ist berechtigt, diese im Namen und auf Rechnung des Vermieters einzufordern. Darüber hinaus ist der Mieter verantwortlich für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Schäden am Fahrzeug oder Dritten, die während des Mietvorgangs vom Mieter verursacht wurden. Hierzu ist die Dokumentation bei der Übergabe (Mietende) unbedingt erforderlich, ggf. müssen hierzu Fotos angefertigt werden. Das genaue Verfahren sowie Gebühren und Entschädigungspauschalen sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

4.2 Versicherung

Jedes Fahrzeug, das über Croove gemietet wurde, ist für den über Croove vereinbarten Mietzeitraum über einen Gruppenvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ("Versicherung") versichert. Der Rahmenvertrag besteht zwischen Croove und der Versicherung. Mieter und Vermieter sind die versicherten Personen.

Es besteht eine Haftungsbegrenzung für Schäden am über Croove gemieteten Fahrzeug zugunsten des Mieters, die einem Vollkaskoschutz inklusive Teilkaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, entspricht. Wird das über Croove gemietete Fahrzeug während des über die Plattform angegebenen Zeitraums beschädigt oder verursacht der Mieter einen Schaden, haftet der Mieter hierfür im Rahmen einer Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu 750 €.

Für die vorgenannte Versicherung und die vorgenannte Haftungsbegrenzung gelten die Bedingungen des Versicherungsvertrag, abrufbar unter www.letscroove.com/documents in ihrer jeweils aktuellen Fassung und, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2008, (nachfolgend „AKB" genannt).

Verstößt der Nutzer gegen eine in den AKB geregelte Pflicht und führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers, hat der Mieter dem Vermieter den daraus resultierenden Schaden vollständig zu ersetzen. Eine Haftungsbegrenzung auf die (reduzierte) Selbstbeteiligung greift in diesem Fall nicht. Der Versicherungsschutz entfällt ferner bei einem Verstoße gegen die dem Mieter und Vermieter in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten. Diese umfassen insbesondere auch die Angaben zu den Fahrzeugen. Diese Daten übernimmt Croove von den jeweiligen Vermietern, eine Pflicht zu deren Überprüfung seitens Croove besteht nicht. Dies obliegt vielmehr dem jeweiligen Mieter bei der Fahrzeugübergabe. Croove übernimmt dafür keine Haftung Da Croove die Einhaltung der Bedingung nicht prüft, enthalten die auf der Croove Plattform gelisteten Fahrzeug-Angebote keine Aussage über das Bestehen des Versicherungsschutzes. Die Nutzer müssen deshalb die versicherungsrelevanten Bedingungen selbst prüfen. Ein nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß ausgefülltes Übergabeprotokoll kann zum Erlöschen des hier gewährten Versicherungsschutzes führen

Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenfalles entfällt der Haftpflichtversicherungsschutz vollständig.

Bei grob fahrlässiger- oder vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenfalles entfällt weiterhin die Haftungsbegrenzung (Kaskoversicherung). Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadensfalles richtet sich die Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter nach den Maßgaben des § 81 Abs. 2 VVG.

Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels-, oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschrif-ten entgegenstehen.

5 Unfälle, Schäden, Defekte und Reparaturen;

Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Fahrt auftreten, hat der Mieter unverzüglich telefonisch dem Croove Kundenservice mitzuteilen.

Der Mieter hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, an denen ein von ihm geführtes und über Croove vermitteltes Mietfahrzeug beteiligt war, polizeilich aufgenommen werden. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Mieter dies unverzüglich telefonisch dem Kundenservice mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Mieter die weitere Vorgangsweise mit dem Croove Kundenservice abzustimmen und dessen Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war.

Der Mieter darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem

  1. die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, der Kundenservice davon gemäß Vorgenanntem informiert wurde), und
  2. nach Absprache mit dem Kundenservice ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung ergriffen wurden, und
  3. das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit dem Kundenservice anderweitig sicher abgestellt worden ist bzw. fortbewegt wurde.

Der Mieter darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm geführtes und über Croove vermitteltes Mietfahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Mieter selbst. Weder Vermieter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.

Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Mieter gegenüber dem Kundenservice verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird dem Mieter durch den Croove Kundenservice im Nachgang zur Meldung ein Formular zur Schadensmeldung zur Verfügung gestellt. Dieses ist innerhalb von 7 Werktagen vollständig ausgefüllt an den Croove Kundenservice zurück zu senden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Absendetermin der Anzeige an den Croove Kundenservice. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadensmeldung beim Croove Kundenservice ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. Vermieter, Croove und die Versicherung behalten sich in diesem Falle vor, dem Mieter alle unfallbedingten Kosten an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten.

Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem über Croove vermittelten Mietfahrzeug stehen in jedem Fall dem Vermieter zu. Sind derartige Leistungen an den Mieter geflossen, muss er sie unaufgefordert an den Vermieter weiterleiten.

Auf Verlangen von Croove oder dem Vermieter hat der Mieter jederzeit den genauen Standort des über Croove vermittelten Mietfahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen

Schäden im Fahrzeuginnenraum (z.B. Sitze) sind nicht über den Versicherungsschutz unseres Versicherungspartners abgedeckt. In diesen Fällen ist einzig der Mieter für alle entstandenen Kosten haftbar.

Im Rahmen der Schadensabwicklung und -aufklärung behält sich Croove vor, weitere Informationen der Nutzer anzufordern und/oder Sachverständige zu beauftragen. Im Zusammenhang mit dem Schadensfall verpflichten sich die Nutzer zur Anzeige, Aufklärung, Mitwirkung und Schadensminderung.

6 Vergütung

Die Nutzer können sich für die Nutzung der Croove Dienstleistungen kostenlos registrieren. Ebenso ist das Einstellen von Angeboten auf der Croove-Plattform sowie die Einsichtnahme in die Angebote durch die Nutzer kostenfrei.

6.1 Mietpreis und Croove Kommission

Der "Mietpreis" ist der Betrag, für den das jeweilige Fahrzeug auf Croove angeboten wird.

Vom Mietpreis werden 30% als Kommission für Croove und für den Versicherungsschutz einbehalten. Die restlichen 70% stehen dem Vermieter zu.

Über den Mietpreis hinaus können Zusatzleistungen, wie zum Beispiel der Valetservice, anfallen, die jeweils auf den Mietpreis aufgeschlagen werden.

6.2 Rechnungsstellung

Der Mieter verpflichtet sich zur Zahlung des für den bei der Reservierung geltenden Mietpreises. Der jeweilige Mietpreis ist dem jeweils angebotenen Fahrzeug auf Croove zu entnehmen. Dabei handelt es sich um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten. Die Zahlung ist mit Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig. Gleiches gilt für eventuelle Zusatzleistungen, die ebenfalls mit Erhalt der Reservierungsbestätigung fällig werden. Croove übersendet die Rechnungen im Namen des Vermieters bzw. bezüglich möglicher Zusatzleistungen im eigenen Namen an den Mieter.

Nach Mietende und Übergabe des Fahrzeugs an den Vermieter erstellt und übersendet Croove die finalen Rechnungen, die sofort fällig sind. Bereits geleistete Zahlungen werden dabei angerechnet. Zugleich sendet Croove eine Rechnung über die Croove-Kommission an den Vermieter. Der Betrag ist ebenfalls sofort fällig.

Der Vermieter berechtigt Croove, sämtliche Rechnung an den Mieter im Namen des Vermieters zu stellen.

Falls nach Ende des Mietvorgangs weitere Kosten anfallen (z.B. durch Strafzettel) werden diese in einer getrennten Rechnung (ggf. zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr) versendet. Der jeweilige Betrag ist sofort zur Zahlung fällig.

Soweit ein Mietvorgang nicht durchgeführt und storniert wird, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Mögliche Stornierungsgebühren werden davon abgezogen. Die fälligen Gebühren und Entschädigungspauschalen sind der Gebührenordnung zu entnehmen.

Alle auf der Croove-Plattform angezeigten Preise und Gebühren verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit relevant.

6.3 Zahlungsvorgang

Für den Zahlungsprozess verwendet Croove den Zahlungsdienst/E-Geld-Dienst von Stripe, Inc. (nachfolgend „Stripe"), einem zugelassenen E-Geld-Institut (weitere Informationen unter https://stripe.com/de). Es handelt sich bei dem Zahlungssystem um ein sog. Wallet-System, bei dem jeder Teilnehmer ein persönliches Wallet (Nutzer-Geldbörse) anlegt. Das Wallet-System wird im Rahmen eines Vertrages zwischen dem Vermieter und Stripe betrieben. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen von Stripe, welche der Teilnehmer bei Anlegen des Wallets akzeptiert.

Um ein Fahrzeug über Croove zur Vermietung anbieten zu können, wird für den Vermieter ein persönliches Wallet über eine verschlüsselte Seite im Wallet-System von Stripe angelegt.

Mit der verbindlichen Reservierung wird der Zahlungsprozess über das Wallet-System von Stripe nach den Bedingungen des zwischen dem Vermieter und Stripe abgeschlossenen Vertrages abgewickelt. Hierbei wird die Kreditkarte des Mieters in Höhe des Mietentgelts belastet und ein entsprechender Betrag auf das Wallet des Vermieters unter Zuweisung zu der konkreten Buchung hinterlegt. Die Croove Kommission wird hiervon abgezogen und auf das Wallet von Croove einbezahlt.

Nach Rückgabe des Fahrzeugs und nur nach Abschluss des vollständigen Übergabeprozesses (inkl. Übergabeprotokoll (Mietende)) wird die Mietgebühr abzüglich der Croove Kommission auf das vom Vermieter angegebene Bankkonto bezahlt.

Stripe kann in bestimmten Fällen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet sein, den Teilnehmer persönlich zu identifizieren (Authentifizierungsprozess). Dies ist der Fall, wenn die Umsätze des Vermieters auf dem Wallet mehr als 3.000,-€ pro Jahr betragen. Sollten die Umsätze auf dem Wallet diese Grenze überschreiten und der Authentifizierungsprozess noch nicht durchgeführt sein, wird das Wallet aufgrund der gesetzlichen Vorschriften zur Geldwäsche bis zu dessen Durchführung für Buchungen sowie Auszahlungen auf das eigene Bankkonto eingefroren. Einnahmen von Mieten werden weiterhin auf dem Wallet gutgeschrieben. In einem solchen Fall wird Croove den Vermieter umgehend informieren und ihm die notwendigen Informationen und Unterlagen für eine Authentifizierung gegenüber Stripe zukommen lassen.

Der Zahlungsservice steht nur für Zahlungen zur Verfügung, die unmittelbar mit der Vermittlung von Mietverträgen auf der Croove Plattform zusammenhängen. Dazu gehören auch Mehrkosten im Zusammenhang mit Gebühren (unter anderem, für abweichende Tankfüllung, Mehrkilometer oder Verschmutzungen des Fahrzeugs), Anpassungen des Mietvertrags während der Anmietung (insbesondere die Verlängerung der Mietdauer) sowie Kosten für Schäden am überlassenen Fahrzeug. Croove ist berechtigt die Zahlungsmethode des Mieters über den Payment Service Provider mit allen fälligen Beträgen aus dem Mietvorgang zu belasten. Die Bezahlung von Bußgeldern, Ordnungswidrigkeiten oder Zahlungen im Rahmen von Rechtstreitigkeiten können nicht über Stripe vorgenommen werden.

7 Gebühren und Vertragsstrafen

Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit einem über Croove vermitteltes Mietfahrzeug begangen werden, voll haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Gebühren und Kosten auf und stellt den Vermieter und Croove vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Unter anderem für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Mieter für jeden Vorgang eine Bearbeitungsgebühr an Croove zu bezahlen. Das genaue Verfahren, sowie die Höhe der Bearbeitungsgebühr ergeben sich aus der jeweils geltenden Gebührenordnung.

8 Datenschutz

Croove erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Nutzer entsprechend dieser Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung.

9 Steuern

Der Vermieter ist sich bewusst, dass Einnahmen, die er durch die Vermietung seines Fahrzeugs generiert, ggf. versteuert werden müssen. Es steht in der alleinigen Verantwortung des Vermieters, sich über diese steuerlichen Pflichten bei den relevanten Behörden zu informieren und die erforderlichen Erklärungen gegenüber den Finanzbehörden abzugeben. Croove übernimmt hierfür keine Haftung und kann diesbezüglich nicht in Anspruch genommen werden.

10 Haftungsbeschränkungen

Die Croove GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von der Croove GmbH oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Croove GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Croove GmbH nicht für die Richtigkeit von Dritten (etwa anderen Anbietern) bereitgestellter Daten (etwa über Mobilitätsleistungen). Die Regelungen dieser Ziffer 4.2 gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Croove GmbH.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

11 Änderung der Nutzungsbedingungen

Die Croove GmbH kann diese Nutzungsbedingungen angemessen ändern, auch zur Anpassung an geänderte Inhalte von Croove. Änderungen werden Nutzern in Textform mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat per E-Mail mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht schriftlich innerhalb der Ankündigungsfrist widerspricht oder wenn er nach deren Ablauf Croove weiter nutzt. Auf diese Wirkungen wird die Croove GmbH in der Ankündigung hinweisen. Widerspricht ein Nutzer einer Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als fristlose Kündigung seines Croove -Kontos.

12 Sonstige Bestimmungen

Es ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Croove GmbH nicht gestattet, Teile oder Inhalte von Croove weiterzuverwenden oder systematisch zu extrahieren.

Diese Nutzungsbedingungen sind die gesamte Vereinbarung zwischen der Croove GmbH und dem Nutzer für deren Gegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, außer in diesen Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich anderes geregelt. Textform genügt der Schriftform nicht.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden entstehende Lücken nach dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner schließen.

Diese Nutzungsbedingungen und deren Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist diejenige Sprache, in welcher der Registrierungsvorgang erfolgt ist.

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Stand: 21.12.2016
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